Förderungen Energieberatung

Energieaudit nach DIN EN 16247

Förderung des Energieaudits über die BAFA

Profitieren Sie von der staatlichen Unterstützung

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist ein systematisches Verfahren, um detaillierte Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, einer Anlage oder eines Unternehmens zu gewinnen. Ziel des Audits ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung aufzuzeigen. Das Verfahren deckt verschiedene Bereiche ab, wie Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport sowie das allgemeine Nutzerverhalten.

Höhe der Förderung für die Beratung

  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (netto): Die Förderung beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 3.000 Euro.
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro (netto): Die Förderung beläuft sich ebenfalls auf 50 % des Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Profitieren Sie von der staatlichen Unterstützung und verbessern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens. Bei Fragen zur Förderung und Durchführung des Energieaudits stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Förderungen für Gewerbebetriebe

Hier stellen wir Ihnen eine Reihe von Förderprogrammen für Gewerbebetriebe vor, die Ihnen helfen können, energieeffiziente Maßnahmen und nachhaltige Investitionen umzusetzen. Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Modul 1 - Querschnittstechnologien

Förderbare Maßnahmen:

  • Anlagen, die ersetzt werden müssen:
  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger (inkl. Frequenzumrichter).
  • Diese ersetzen weniger effiziente Bestandsanlagen und müssen bestimmten Effizienzstandards entsprechen.
  • Maßnahmen ohne Austausch:
  • Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung, Wärmedämmung für Bestandsanlagen, Frequenzumrichter zur Nachrüstung.

Voraussetzungen:

  • Bestandsanlagen: Mindestens 5 Jahre im Betrieb, im Eigentum, voll funktionstüchtig.
  • Austausch: Alte Anlagen dürfen nicht weiter betrieben oder verkauft werden.
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro pro Maßnahme.

Nebenkosten:

  • Förderfähig bis 30 % der Anschaffungskosten.
  • Bei Wärmedämmung sind Planung und Umsetzung als Hauptkosten förderfähig.



Modul 2 - Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Förderbare Maßnahmen:

  • Solarkollektoranlagen: Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung.
  • Wärmepumpen: Nutzung von erneuerbarer Wärme (z.B. aus Luft, Erde, Wasser), betrieben mit „erneuerbarem Strom“.
  • Geothermieanlagen: Erschließung und Nutzung von Erdwärme.
  • Biomasseanlagen: Verfeuerung von fester Biomasse zur Wärmeerzeugung.
  • KWK-Anlagen: Erzeugung von Wärme und Strom aus Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Voraussetzungen:

  • Technische Mindestanforderungen gemäß dem Merkblatt „Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“.
  • Nutzung zur Bereitstellung von Prozesswärme.

Nebenkosten:

  • Kosten für Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Überwachung und Fehlererkennung sind förderfähig.


Förderhöhe:

  • Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, KWK-Anlagen:
  • Große Unternehmen (GU): 40 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 50 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 60 %
  • Biomasse-Feuerungsanlagen (inkl. KWK-Anlagen mit Biomassefeuerung):
  • Große Unternehmen (GU): 20 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 30 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 40 %

Modul 3 -
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Förderbare Maßnahmen:

  • Energiemanagement-Software: Erwerb, Installation und Schulung des Personals durch Dritte.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik: Monitoring und effiziente Regelung von Energie- und Materialströmen zur Integration in Energie- oder Umweltmanagementsysteme.

Voraussetzungen:

  • Maßnahmen müssen eindeutig der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz dienen.

Nebenkosten:

  • Förderfähig sind Kosten für den Anschluss der Technologien (inkl. baulicher Maßnahmen) und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte.


Förderhöhe:

  • Große Unternehmen (GU): 25 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 35 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 45 %
  • Maximaler Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen: 20 Millionen Euro.

Modul 4 -
Energie- und Ressourcen-bezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Förderbare Maßnahmen:

(Basisförderung):

  • Elektrische Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Biogas-Anlagen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Filtertürme, elektrisch betriebene Backöfen, Werkzeugmaschinen, Pelletpressen, Geschirrspülmaschinen, Kinoprojektoren, elektrische Schweißgeräte, Kühlmöbel, Solarien.

Voraussetzungen:

(Basisförderung):

  • Austausch weniger energieeffizienter Bestandsanlagen (mind. 5 Jahre alt und voll funktionstüchtig).
  • Endenergiebedarf muss um mindestens 15 % reduziert werden.
  • Mindestinvestition: 10.000 € pro Maßnahme.

Nebenkosten:

(Premiumförderung & Dekarbonisierungsbonus):

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, Abwärmenutzung, energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme/-kälte, Elektrifizierung von Prozessen.
  • Dekarbonisierungsbonus für außerbetriebliche Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstoffnutzung.


Förderhöhe:

  • Basisförderung:
  • Mittlere Unternehmen (MU): 10 %, Kleine Unternehmen (KU): 15 %.
  • Premiumförderung & Dekarbonisierungsbonus:
  • Große Unternehmen (GU): 25 % (IMK) oder 10 % (IGK), Mittlere Unternehmen (MU): 35 % (IMK) oder 15 % (IGK), Kleine Unternehmen (KU): 45 % (IMK) oder 20 % (IGK).

Modul 5 - Transformationsplan

Ziel der Förderung:

  • Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation zur Treibhausgasneutralität. Die Förderung umfasst einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der THG-Emissionen.

Antragstellung:


Förderhöhe:

  • Große Unternehmen: 40 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 50 %
  • Kleine Unternehmen (KU): 60 %
  • Maximaler Zuschuss: 60.000 € pro Transformationsplan
  • Für Unternehmen im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 90.000 €.

Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Förderbare Maßnahmen:

  • Austausch von Bestandsanlagen (betrieben mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl) durch rein elektrisch betriebene Neuanlagen.
  • Umrüstung von Anlagen auf rein elektrische Energie.

Beispiele:

  • Prozesswärmeerzeuger (z. B. Austausch eines erdgasbetriebenen Wärmeerzeugers durch eine Wärmepumpe).
  • Bäckereien: Elektrische Öfen.
  • Logistik: Elektrische Gabelstapler.
  • Gastronomie: Elektrische Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler.
  • Weitere spezifische Beispiele: Waschmaschinen in Wäschereien, Maischebehälter in Brauereien, Härteöfen in der Metallverarbeitung.

Voraussetzungen:

  • Nur elektrisch betriebene Anlagen (keine Hybridanlagen).
  • Austausch von Bestandsanlagen, die mindestens 5 Jahre alt, voll funktionstüchtig und im Eigentum des Unternehmens sind.
  • Nachweis der Entsorgung oder Veräußerung der ausgetauschten Anlagen.
  • Mindestinvestition: 2.000 €.
  • Gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Heizungs- oder Lüftungsanlagen) sind ausgeschlossen.

Spezielle Anforderungen:

(Wärmepumpen):

  • Lärmschutzanforderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Wohnnähe.

Nebenkosten:

  • Bis zu 30 % der Anschaffungskosten.
  • Akustische Fachplanung bei Wärmepumpen ist förderfähig.

Förderhöhe:

  • Kleine Unternehmen (KU): 33 % der Investitionsgesamtkosten (IGK).
  • Maximaler Zuschuss: 200.000 €.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie mehr über unsere Energieberatungsleistungen. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft!

Bei der Energieberatung und der Durchführung der Audits werden wir im Raum Stuttgart, Biberach und Karlsruhe unterstützt durch


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